Der Blender - Rückblick (11)

Daraufhin haben wir die Gasanlage erneut in Augenschein genommen und festgestellt, dass sowohl der Verdampfer, als auch die Komponente, welche auf dem Luftfilter sitzt, von der Firma IMPCO stammen (nicht wie auf Grund der Aussage von Sch. in dem Vergleich angegeben von der Firma Prinz – oder richtig Prins). Auf dem Luftfilter und auf dem Verdampfer waren entsprechende Seriennummern zu erkennen. Auf den stark verrosteten Tanks fanden wir weder ein Typenschild noch eine eingeschlagene Bezeichnung.

Abgesehen davon, dass wir den Partner des in S. ansässigen Autogaszentrums wegen Betrugs angezeigt hatten und dem Aufenthalt des Fahrzeugs auf dessen Gelände sehr kritisch entgegensahen, würde es für uns einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand bedeuten, das Fahrzeug nach S. zu bringen. Das Auto war zu der Zeit nicht fahrbereit und abgemeldet. Eine Reparatur kam erst dann in Frage, wenn wir relativ sicher sein konnten, dass das Fahrzeug auch zukünftig in unseren Händen bleiben könnte, dass heißt, wenn wir zumindest das Gutachten für die Gasanlage in den Händen hielten.

Bei allem Respekt für den Einsatz von Herrn Sch. hatten wir den Eindruck gewonnen, dass er es mit seinen Pflichten aus dem Vergleich nicht so ganz genau nahm.

Bezüglich der Teile war es für uns nicht nachvollziehbar, daß ein Teilehändler es ablehnen würde mit unterschiedlichen Rechnungs- und Lieferadressen zu arbeiten. Das Argument erschien uns als fadenscheinig. Eine weitere Version wäre die gewesen, dass Herr Sch. die Teile zu sich bestellte und sie uns dann zuschickt, aber das sprach er nicht an.

Wir waren allerdings auf Grund der Ausführungen unseres Rechtsanwaltes auch nicht abgeneigt, die Teile selbst zu beschaffen, wobei vorher abgestimmt werden sollte, welche Teile (genaue Bezeichnungen) wir bei welchem Händler bestellen könnten, damit Herr Sch. keinen Grund zur Beanstandung der Rechnung bekam. Wir baten darum, daß er den Bestellzettel selbst ausfüllte und uns zukommen ließ. Wir würden dann die Bestellung so, wie von ihm vorgesehen, mit unseren Adressdaten absenden.

Aus diversen Gründen war es uns lieber, wenn Herr Sch. sich genau an den Ablauf des Vergleiches halten müsste, was ja anscheinend schon daran scheiterte, dass er nicht wußte, welche Gasanlage im Pickup verbaut ist. Es stellt sich uns die Frage, ob der Vergleich nicht schon dadurch gescheitert war, dass er uns aufforderte den Wagen direkt nach S. zu überführen und die Teile selbst zu bestellen.

Herr Sch. reagierte prompt und übersandte uns einen Bestellzettel auf dem er alle Teile bereits eingetragen hatte. Ich wußte ja nun, welchen Händler er meinte und machte mir die Mühe, dort anzurufen und zu fragen ob es tatsächlich generell nicht möglich sei, Teile mit komplett abweichender Rechnungsadresse einschließlich abweichenden Namens an eine andere Lieferadresse zu senden, was man natürlich und wie erwartet verneinte. Eine Rechnung an eine andere Adresse als die Lieferung zu senden, sei selbstverständlich möglich. Herr Sch. hatte also schon wieder versucht uns zu übervorteilen.

Wütend rief ich bei Sp. an, um mich zu erkundigen, ob damit nicht schon der Vergleich verletzt würde und was wir jetzt machen sollten.

Rechtsanwalt Sp. bedauerte erwidern zu müssen, daß er schlechte Nachrichten für uns habe. Es sei ein Schreiben an uns unterwegs, in dem er uns die Mitteilung machte, dass Herr Sch. am 10. Juni 2008 plötzlich verstorben sei.

Sp. informierte uns über die Gütertrennung und dass Frau Sch. das Erbe bereits abgelehnt habe, so dass zur Zeit auch niemand da sei, der den Vergleich erfüllen würde.

Wir waren geschockt. Alles war umsonst. Zu allem Übel kam auch noch eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass auch die Klage wegen Betrugs eingestellt worden sei. Anscheinend waren sie dort über das Ableben von Herrn Sch. noch gar nicht informiert. Die Hoffnung, doch noch gegen den Händler vorgehen zu können, war damit auch erledigt.


Alles Liebe
Eure

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