Der Blender - Rückblick (4)

8. August 2007

Anruf beim TÜV in S., zuständiger TÜV-Prüfer, Herrn H.
Ich schilderte meine Geschichte und fragte nach dem 21er-Gutachten. Herr H. konnte sich an das Fahrzeug erinnern, aber nicht an die Gasanlage.

Er erklärte die Unterlagen heraussuchen zu müssen und bat darum mich zurückrufen zu dürfen. Ich fragte, wann ich damit rechnen könne und er sagte, er wolle kurz schauen, was in den Unterlagen stünde und sich dann wieder melden, was er auch kurze Zeit später tat.

Seine Antwort ließ mich aus allen Wolken fallen, denn er teilte mir mit, daß der Wagen gar keine Vollabnahme habe. Der Bericht sei nie fertig gestellt worden. Es wären noch Mängel vorhanden, die auch auf dem TÜV-Bericht vermerkt wären, nämlich die Blinker hinten müßten noch gelb eingefärbt werden, die Spurstangenköpfe müßten erneuert werden und die Bremse hinten links sei zu schlecht. Er hätte damals die Unterlagen aus dem Grunde auf diese Weise ausgestellt, damit eine Wiedervorführung des Wagens daraus hervorginge. Er betonte, daß derjenige, der den Wagen damals vorgeführt hätte, genau wüßte, dass der TÜV S. den Wagen zur Wiedervorstellung vermerkt habe .

Die Zulassungsstelle hingegen hätte den Wagen so gar nicht zulassen dürfen. Um eine Vollabnahme zu bekommen, müßten erst die angegebenen Mängel beseitigt werden. Ich sprach Herrn H. auf die Amerikanischen Kennzeichen an, und er sagte, er hätte damals noch vorgehabt, den Platz auszumessen, sei dazu aber nicht mehr gekommen.

Von der Gasanlage wußte der TÜV gar nichts und laut Herrn H. bräuchten wir zu deren Eintragung ein Teilegutachten und eine TÜV-Prüfung auf Dichtigkeit und Druckbelastung der Tanks.

Man kann sich vorstellen, dass ich langsam anfing zu ahnen, dass diese Angelegenheit auf einen Rechtsstreit hinauslaufen würde. Was das Schicksal aber noch für uns bereithielt, davon ahnten wir damals noch nichts.


Alles Liebe
Eure


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