Der Blender - Rückblick (6)

Unmittelbar nach dem Gespräch mit Herrn K., informierte ich Michael über alles. Wir einigten uns darauf, meinen Schwager, der mich als Versicherungsmakler betreut, um Hilfestellung zu bitten. Ich sollte fragen, ob meine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall aufkommen würde und ob er eventuell einen guten Anwalt wüßte.

Jürgen bat mich darum, ihm den Kaufvertrag und die Zulassung zuzusenden. Er würde dann mit der Versicherung Rücksprache halten und sich auch einen Anwalt empfehlen lassen. Er informierte mich, daß der Wagen ohne Vollabnahme nicht versichert sei und riet mir, nichts weiter zu unternehmen, bis wir uns nicht mit einem Anwalt beraten hätten.

Abend beschlossen Michael und ich, den Wagen sofort von der Straße zu nehmen und bei einer befreundeten Nachbarin unterzustellen. Außerdem sollte Michael den Wagen am kommenden Tag wieder abmelden, da wir ja definitiv wußten, dass auf Grund der fehlenden Vollabnahme kein Versicherungsschutz bestand.

10. August 2007
Nach einigen vergeblichen Versuchen, schaffte ich es, Herrn Sch., mit dem wir bis dahin noch kein Wort gewechselt hatten, obwohl er unser Vertragspartner ist, über den Händler K. zu erreichen.

Herr Sch. bestätigte, von Herrn K. über den Sachverhalt aufgeklärt worden zu sein, wobei er das alles nicht verstehen könne. Der Wagen müsse auf jeden Fall TÜV haben, weil er sonst nicht zugelassen worden wäre. Ich hätte doch den Zulassungsschein, auf dem vermerkt sei, wie lange der Wagen TÜV-frei sei.

Ich konfrontierte der Verkäufer mit der Aussage des TÜV-Sachverständigen und damit, daß ihm das durchaus klargewesen sei.
Daraufhin erzählte Herr Sch., er habe den Wagen an einen Händler in Aachen verkauft. Dieser habe ihn an Herrn V. weitergebeben, der ihn zwar angemeldet, aber kurz darauf wieder an Herrn Sch. zurückverkauft habe. Sch. vermutete, daß Herr V. den Wagen in O. dem TÜV vorgeführt habe. Ohne gültigen TÜV-Vermerk hätte der Wagen jedenfalls keine Zulassung bekommen können.

Ich fragte warum der TÜV in S. keine Gasanlage gesehen habe. Nun versuchte auch Herr Sch. mir weißzumachen, daß die Gasanlage nicht eingetragen werden müsse. Der TÜV hätte ihm gesagt, die Gasanlage sei drin, mehr interessiere nicht. Es bestünde keine Notwendigkeit für weitere als die vorliegenden Unterlagen.

Ich widersprach, da ich vom TÜV eine gegensätzliche Erklärung bekommen habe, und stellte klar, daß laut der mir gegebenen Auskunft für die Gasanlage ein Teilegutachten vorliegen müsse. Außerdem ließ ich anklingen, daß es merkwürdig sei, daß die Gasanlage beim TÜV nicht erwähnt wurde und auch in der AU-Bescheinigung nur Benzin erwähnen würde. Herr Sch. erklärte, die AU sei auf Gas gemacht worden, da der Wagen damals wegen der defekten Benzinpumpe nicht auf Benzin gelaufen sei. Es könne daher keine AU auf Benzin gemacht worden sein. Herr Sch. zog immer wieder den Schluß, daß der Wagen auf Grund der Tatsache, daß er eine Zulassung gehabt habe, auch TÜV haben müsse.

Herr Sch. gab den Hörer wieder an Herrn K. zurück. Dieser erklärte mir noch einmal die obige Historie des Fahrzeugs und betonten mehrmals, daß er nichts damit zu tun habe. Das alles würde er nur für uns tun. Es würde komisch klingen, daß der Wagen von Herrn V. wieder an Herrn Sch. zurückverkauft worden sei, aber das würde wirklich stimmen. (Anmerkung: Einen Tag vorher konnte er sich noch nicht erklären, wie das damals zustande gekommen sei und wußte angeblich auch nicht, wieso Herr V. das Fahrzeug zwischendurch angemeldet habe.)

Wir verblieben wie folgt: Herr K. wendet sich an Herrn V., um herauszufinden, ob dieser noch Papiere für den Wagen habe und wo der Wagen beim TÜV gewesen sei. Die fehlenden Unterlagen schicke er mir möglichst noch am Montag per Fax zu. Ich erklärte, daß falls es ihm nicht gelingen würde, die Unterlagen zu besorgen, ich auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen würde und sicherte ihm zu die Unterlagen, die er mir schicken würde, wiederum vom TÜV prüfen zu lassen und sagte ihm auch, daß ich am Montag einen Termin beim Anwalt habe. Er möge das nicht als Drohung auffassen, wir müßten uns einfach rechtlich absichern.


Alles Liebe
Eure

Keine Kommentare: