Der Blender - Rückblick (8)

Am 13. August hatten wir einen Termin in einer Rechtsanwaltskanzlei in D. Ab diesem Zeitpunkt hörten wir mit der eigenen Recherche auf und überließen alles weitere unserem Rechtsanwalt Sp., der uns bis heute super vertreten hat.

Er formulierte als erstes mal einen Brief mit unseren Forderungen. Wir wollten den Vertrag gerne wandeln, da uns die Kosten als ein Faß ohne Boden erschienen. Unser Rechtsanwalt focht also den Kaufvertrag sowohl gegenüber dem Händler, als auch gegenüber dem im Kaufvertrag aufgeführten Verkäufer an und forderte beide zur Rückzahlung des Kaufpreises auf.

Vom Rechtsvertreter des Händlers kam dann auch wie erwartet eine Zurückweisung unserer Forderung aufgrund der Tatsache, dass er lediglich als Vermittler aber nicht als Verkäufer in Erscheinung getreten sei.

Herr Sch. wies durch seinen Rechtsanwalt ebenfalls alle Forderungen von sich.
Es folgte ein Telefonat der Rechtsanwälte untereinander, in dem man uns, mit dem Hinweis auf Zahlungsunfähigkeit des Herrn Sch., aus reinem Entgegenkommen einen Betrag in Höhe von 3.000,00 Euro gegen Rückgabe des Pickups anbot. Wir lehnten dieses Angebot ab, hätten wir doch auf einen Schlag 1.100,00 Euro verloren.

Da wir keine Einigung erreichen konnten, wurde unsere Klage beim zuständigen Gericht eingereicht. Weiterhin teilten wir dem Gegner mit, dass wir uns überlegten, den Fall der Staatsanwaltschaft vorzutragen um eine Klage wegen Betruges zu erreichen, was wir dann schlußendlich auch taten.

Im Januar 2008 traf dann die erste Klageerwiderung des gegnerischen Anwalts ein.
Alles Liebe
Eure


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