Der Blender - Rückblick (9)



Bei der Recherche der Historie des Fahrzeugs fiel uns einiges auf:

Die Anzeige bei ebay ist am 24.07.2007 beendet worden. Es stellt sich die Frage nach der Laufzeit. Ich würde von mindestens 3 Tagen ausgehen. Somit endete das Angebot des Wagens bereits 7 Tage nach Datum des Kaufvertrags mit V. Der Beginn des Angebots war noch früher. Der Wagen wurde demnach mehr oder weniger „umgehend“ bei ebay zum Verkauf angeboten.

Sch. hat nicht nur eine Kaufpreisminderung in Höhe von 1.100,00 Euro in Kauf genommen, sondern auch eine Standgebühr in Höhe von 500,00 Euro an den Händler K. zahlen müssen.

Auch merkwürdig ist, dass V. den Wagen am 02.07.2007 unter Inkaufnahme einiger Kosten anmeldet (Deutscher Brief, Deutscher Schein, Kennzeichen etc.) und 15 Tage später wieder verkauft.

Herr Sch. hat den Wagen selbst aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt und mit Datum vom 14.06.2007 – also nur einen Monat vor Rückkauf des Fahrzeugs – dieses beim TÜV in S. vorgestellt, ohne allerdings eine gültige Vollabnahme nach § 21 StVZO zu bekommen.

Danach hat er den Pickup nach eigener Aussage an Herrn K. verkauft, welcher ihn an einen Händler im Ruhrgebiet, nämlich Herrn v. d. H. aus Di., veräußert habe. Von diesem hat Herr V. den Wagen erworben und wieder an Herrn Sch. zurückverkauft. Und das alles innerhalb von 4 Wochen.

Da Herr Sch. ja auch der Vorbesitzer des Fahrzeugs ist und zwar genau derjenige, der das Fahrzeug nach Deutschland importiert und das §21-Gutachten in Auftrag gegeben hat, mußte er beim Rückkauf von Herrn V. die TÜV-Papiere wiedererkennen und daher auch wissen, dass die Anmeldung in O. ohne gültigen TÜV vorgenommen wurde. Wesentlicher Teil des Kaufvertrags mit uns ist aber der gültige TÜV und AU bis 06/2009.

Alles Liebe
Eure


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