Der Blender - Rückblick (12) und Ende

Wir berieten uns mit dem Rechtsanwalt und spielten auch zu Hause einige Ideen durch.

Wir brachten den Wagen zu einem Ami-Schrauber im Ort, der zuerst von dem Auto begeistert war, bei zweitem Blick auf der Bühne aber die Hände über dem Kopf zusammenschlug. Er war beauftragt den Wagen in einen Zustand zu versetzen, in dem er TÜV bekommen würde und lehnte das ab, da er sich aufgrund des maroden Zustandes nicht in der Lage sah, dies für uns in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen zu tun.

Daraufhin stellten wir die Karre bei ebay ein, natürlich mit allen wahrheitsgemäßen Angaben. Leider erzielten wir nur Höchstgebote bis 2.500 Euro, was uns definitiv zu wenig war.

Wir überlegten und überlegten, bis Markus, unser guter Freund und KFZ-Meister uns anbot uns mit seinem Know-How Hilfestellung zu leisten, wenn wir den Wagen selbst restaurieren wollten. Da wir durch die Scheune super Bedingungen dafür vorfanden entschlossen wir uns nun, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.

Und wen interessiert, wie der Wahnsinn weitergeht kann dies aus dem Partnerblog „Restauration “ erfahren.

Wir haben Spaß am Schrauben – habt Ihr Spaß am Lesen!

Alles Liebe
Eure



Dieser Blog ist damit beendet. Alles weitere kann im Partnerblog pxlpickup-Restauration http://pxlpickup.blogspot.com/ nachgelesen werden.

Der Blender - Rückblick (11)

Daraufhin haben wir die Gasanlage erneut in Augenschein genommen und festgestellt, dass sowohl der Verdampfer, als auch die Komponente, welche auf dem Luftfilter sitzt, von der Firma IMPCO stammen (nicht wie auf Grund der Aussage von Sch. in dem Vergleich angegeben von der Firma Prinz – oder richtig Prins). Auf dem Luftfilter und auf dem Verdampfer waren entsprechende Seriennummern zu erkennen. Auf den stark verrosteten Tanks fanden wir weder ein Typenschild noch eine eingeschlagene Bezeichnung.

Abgesehen davon, dass wir den Partner des in S. ansässigen Autogaszentrums wegen Betrugs angezeigt hatten und dem Aufenthalt des Fahrzeugs auf dessen Gelände sehr kritisch entgegensahen, würde es für uns einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand bedeuten, das Fahrzeug nach S. zu bringen. Das Auto war zu der Zeit nicht fahrbereit und abgemeldet. Eine Reparatur kam erst dann in Frage, wenn wir relativ sicher sein konnten, dass das Fahrzeug auch zukünftig in unseren Händen bleiben könnte, dass heißt, wenn wir zumindest das Gutachten für die Gasanlage in den Händen hielten.

Bei allem Respekt für den Einsatz von Herrn Sch. hatten wir den Eindruck gewonnen, dass er es mit seinen Pflichten aus dem Vergleich nicht so ganz genau nahm.

Bezüglich der Teile war es für uns nicht nachvollziehbar, daß ein Teilehändler es ablehnen würde mit unterschiedlichen Rechnungs- und Lieferadressen zu arbeiten. Das Argument erschien uns als fadenscheinig. Eine weitere Version wäre die gewesen, dass Herr Sch. die Teile zu sich bestellte und sie uns dann zuschickt, aber das sprach er nicht an.

Wir waren allerdings auf Grund der Ausführungen unseres Rechtsanwaltes auch nicht abgeneigt, die Teile selbst zu beschaffen, wobei vorher abgestimmt werden sollte, welche Teile (genaue Bezeichnungen) wir bei welchem Händler bestellen könnten, damit Herr Sch. keinen Grund zur Beanstandung der Rechnung bekam. Wir baten darum, daß er den Bestellzettel selbst ausfüllte und uns zukommen ließ. Wir würden dann die Bestellung so, wie von ihm vorgesehen, mit unseren Adressdaten absenden.

Aus diversen Gründen war es uns lieber, wenn Herr Sch. sich genau an den Ablauf des Vergleiches halten müsste, was ja anscheinend schon daran scheiterte, dass er nicht wußte, welche Gasanlage im Pickup verbaut ist. Es stellt sich uns die Frage, ob der Vergleich nicht schon dadurch gescheitert war, dass er uns aufforderte den Wagen direkt nach S. zu überführen und die Teile selbst zu bestellen.

Herr Sch. reagierte prompt und übersandte uns einen Bestellzettel auf dem er alle Teile bereits eingetragen hatte. Ich wußte ja nun, welchen Händler er meinte und machte mir die Mühe, dort anzurufen und zu fragen ob es tatsächlich generell nicht möglich sei, Teile mit komplett abweichender Rechnungsadresse einschließlich abweichenden Namens an eine andere Lieferadresse zu senden, was man natürlich und wie erwartet verneinte. Eine Rechnung an eine andere Adresse als die Lieferung zu senden, sei selbstverständlich möglich. Herr Sch. hatte also schon wieder versucht uns zu übervorteilen.

Wütend rief ich bei Sp. an, um mich zu erkundigen, ob damit nicht schon der Vergleich verletzt würde und was wir jetzt machen sollten.

Rechtsanwalt Sp. bedauerte erwidern zu müssen, daß er schlechte Nachrichten für uns habe. Es sei ein Schreiben an uns unterwegs, in dem er uns die Mitteilung machte, dass Herr Sch. am 10. Juni 2008 plötzlich verstorben sei.

Sp. informierte uns über die Gütertrennung und dass Frau Sch. das Erbe bereits abgelehnt habe, so dass zur Zeit auch niemand da sei, der den Vergleich erfüllen würde.

Wir waren geschockt. Alles war umsonst. Zu allem Übel kam auch noch eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass auch die Klage wegen Betrugs eingestellt worden sei. Anscheinend waren sie dort über das Ableben von Herrn Sch. noch gar nicht informiert. Die Hoffnung, doch noch gegen den Händler vorgehen zu können, war damit auch erledigt.


Alles Liebe
Eure

Neues Gadget - Diesen Blog verfolgen

Es gibt ein neues Gadget "LESER - Diesen Blog verfolgen ".

Ich bin ganz gespannt darauf, wer diesen Blog verfolgt, also seid so lieb und tragt Euch ein!


Danke und lieben Gruß

Eure

Der Blender - Rückblick (10)

Anfang März bekamen wir beide eine Vorladung zur Vernehmung in der Angelegenheit gegen K. und andere bei der örtlichen Polizei, der wir natürlich Folge leisteten und wo wir den kompletten Fall noch einmal getrennt schildern mußten.

Ende März wurde uns der mündlichen Gerichtstermin vor dem zuständigen Amtsgericht in S. am 14. Mai 2008 mitgeteilt. Es folgten noch weitere Stellungnahmen und Erwiderungen unserer Anwälte und Beratungstermine mit unserem Rechtsberater.

Michael bekam eine Ladung zum Vergleichstermin, ich aber nicht, da ich für weitere Verhandlungen als Zeugin benannt war.

Rechtsanwalt Sp. nahm den Termin vor dem Amtsgericht in S. selbst wahr und verzichtete darauf einen örtlichen Kollegen in den Fall einzubeziehen, wie es zum Teil üblich ist. Ich hätte es mir auch sehr schwierig vorgestellt, jetzt wieder einen völlig Fremden in diese komplizierte Angelegenheit so einzuweihen, dass derjenige uns sinnvoll vor Gericht vertreten konnte. Außerdem hatte unser Rechtsanwalt mittlerweile auch ein starkes Interesse an dem Fall entwickelt, der ja nicht alltäglich ist. Wir waren froh, daß Sp. nach S. kam. Danke dafür!

Ich durfte zwar nicht in den Gerichtssaal, aber draußen warten, war kein Problem. Die Verhandlung, die ja zum Versuch eines Vergleichs angesetzt war, war für ca. 15 Minuten anberaumt und dauerte auch ca. so lange.

Herr Sch., den wir an diesem Tag zum ersten Mal persönlich kennen gelernt hatten, hatte sich um Kopf und Kragen geredet. Die Gasanlage sei gar kein Problem. Die Dokumentation würde man bei Prins im Internet finden und die Teile könne man auch bestellen und, und, und.

Die Verhandlung lief auf einen Vergleich heraus, und Michael sah sich genötigt diesem zuzustimmen, um nicht derjenige in dem Prozess zu sein, der sich querstellte.

Der Vergleichstext lautete dann wie folgt:


Vergleich:

I. Der Beklagte verpflichtet sich, ein sogenanntes Teilegutachten (Einbauanleitung von Prinz über die Gasanlage) für die Gasanlage in dem streitgegenständlichen Fahrzeug zu besorgen und an den Kläger auf eigene Kosten zu übersenden.

Der Beklagte verpflichtet sich ferner, die Kosten für die vom TÜV durchzuführende Druckprüfung für die Gasanlage zu übernehmen.

Der Beklagte verpflichtet sich ferner, die Ersatzteile Hilfslenkhebel, Handbremsteil und 2 Bremsklötzchen für das streitgegenständliche Fahrzeug zu bestellen und an den Kläger liefern zu lassen.

Der Kläger verpflichtet sich, den Einbau der genannten Ersatzteile in das Fahrzeug selbst vorzunehmen.

II. Sollte das streitgegenständliche Fahrzeug nach Erledigung von Ziffer I. auf Grund der Gasanlage nicht TÜV-abnahmefähig sein, verpflichtet sich der Beklagte, die Gasanlage dementsprechend aus- bzw. umzurüsten, dass das Kraftfahrzeug mit der Gasanlage TÜV-Abnahmefähig ist.

III. Die Kosten des Vergleichs und des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

IV. Mit diesem Vergleich sind alle gegenseitigen Forderungen der Parteien aus dem Kaufvertrag über das streitgegenständliche Fahrzeug abschließend geregelt.

Unser Rechtsanwalt war an diesem Tag noch nicht ganz wieder im Büro, da hatte er schon unseren Gegner an der Strippe. Dieser teilte mit, dass es in D. einen Kooperationspartner der S.er Autofirma gäbe, an die er uns gerne verweisen würde.

Im Hinblick auf das Teilegutachten bat er darum, dass wir ihm die Seriennummer der Komponenten der Gasanlage mitteilten. Sollte es Probleme damit geben, bat er uns den Wagen zum Partner von Herrn K. nach S. zu bringen, um die Gasanlage dort instandsetzen zu lassen.

Außerdem habe er bereits Kontakt zur Teilefirma aufgenommen. Es sei ihm entgegen des Vergleichstextes leider nicht möglich, die Teile auf seine Kosten zu beschaffen, da die Firma Rechnungs- und Lieferadresse nicht trennen könne und bat uns, uns selbst um die Teile zu kümmern, diese vorzufinanzieren und sie ihm danach in Rechnung zu stellen.

Alles Liebe
Eure


Der Blender - Rückblick (9)



Bei der Recherche der Historie des Fahrzeugs fiel uns einiges auf:

Die Anzeige bei ebay ist am 24.07.2007 beendet worden. Es stellt sich die Frage nach der Laufzeit. Ich würde von mindestens 3 Tagen ausgehen. Somit endete das Angebot des Wagens bereits 7 Tage nach Datum des Kaufvertrags mit V. Der Beginn des Angebots war noch früher. Der Wagen wurde demnach mehr oder weniger „umgehend“ bei ebay zum Verkauf angeboten.

Sch. hat nicht nur eine Kaufpreisminderung in Höhe von 1.100,00 Euro in Kauf genommen, sondern auch eine Standgebühr in Höhe von 500,00 Euro an den Händler K. zahlen müssen.

Auch merkwürdig ist, dass V. den Wagen am 02.07.2007 unter Inkaufnahme einiger Kosten anmeldet (Deutscher Brief, Deutscher Schein, Kennzeichen etc.) und 15 Tage später wieder verkauft.

Herr Sch. hat den Wagen selbst aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt und mit Datum vom 14.06.2007 – also nur einen Monat vor Rückkauf des Fahrzeugs – dieses beim TÜV in S. vorgestellt, ohne allerdings eine gültige Vollabnahme nach § 21 StVZO zu bekommen.

Danach hat er den Pickup nach eigener Aussage an Herrn K. verkauft, welcher ihn an einen Händler im Ruhrgebiet, nämlich Herrn v. d. H. aus Di., veräußert habe. Von diesem hat Herr V. den Wagen erworben und wieder an Herrn Sch. zurückverkauft. Und das alles innerhalb von 4 Wochen.

Da Herr Sch. ja auch der Vorbesitzer des Fahrzeugs ist und zwar genau derjenige, der das Fahrzeug nach Deutschland importiert und das §21-Gutachten in Auftrag gegeben hat, mußte er beim Rückkauf von Herrn V. die TÜV-Papiere wiedererkennen und daher auch wissen, dass die Anmeldung in O. ohne gültigen TÜV vorgenommen wurde. Wesentlicher Teil des Kaufvertrags mit uns ist aber der gültige TÜV und AU bis 06/2009.

Alles Liebe
Eure


Der Blender - Rückblick (8)

Am 13. August hatten wir einen Termin in einer Rechtsanwaltskanzlei in D. Ab diesem Zeitpunkt hörten wir mit der eigenen Recherche auf und überließen alles weitere unserem Rechtsanwalt Sp., der uns bis heute super vertreten hat.

Er formulierte als erstes mal einen Brief mit unseren Forderungen. Wir wollten den Vertrag gerne wandeln, da uns die Kosten als ein Faß ohne Boden erschienen. Unser Rechtsanwalt focht also den Kaufvertrag sowohl gegenüber dem Händler, als auch gegenüber dem im Kaufvertrag aufgeführten Verkäufer an und forderte beide zur Rückzahlung des Kaufpreises auf.

Vom Rechtsvertreter des Händlers kam dann auch wie erwartet eine Zurückweisung unserer Forderung aufgrund der Tatsache, dass er lediglich als Vermittler aber nicht als Verkäufer in Erscheinung getreten sei.

Herr Sch. wies durch seinen Rechtsanwalt ebenfalls alle Forderungen von sich.
Es folgte ein Telefonat der Rechtsanwälte untereinander, in dem man uns, mit dem Hinweis auf Zahlungsunfähigkeit des Herrn Sch., aus reinem Entgegenkommen einen Betrag in Höhe von 3.000,00 Euro gegen Rückgabe des Pickups anbot. Wir lehnten dieses Angebot ab, hätten wir doch auf einen Schlag 1.100,00 Euro verloren.

Da wir keine Einigung erreichen konnten, wurde unsere Klage beim zuständigen Gericht eingereicht. Weiterhin teilten wir dem Gegner mit, dass wir uns überlegten, den Fall der Staatsanwaltschaft vorzutragen um eine Klage wegen Betruges zu erreichen, was wir dann schlußendlich auch taten.

Im Januar 2008 traf dann die erste Klageerwiderung des gegnerischen Anwalts ein.
Alles Liebe
Eure


Der Blender - Rückblick (7)

13. August 2007

Drei Tage später meldete ich mich wieder bei Sch., der zwischenzeitlich die Papiere von V. bekommen haben mußte. Sch. berichtete mir, daß er bei V. angerufen hätte, dieser sich aber die Frage nach den Papieren verbitten würde.

Und dann erzählte er mir - immerhin saß K. heute nicht neben ihm - eine ganz andere Version der Historie des Fahrzeugs. Sch. habe den Wagen an K. verkauft, der ihn an einen Händler im Ruhrgebiet weitergab. Der wiederum verkaufte ihn an V., welcher ihn an den ersten Besitzer, Sch., zurückgab. Herr Sch. habe den Wagen dann noch einmal an K. verkauft und der ihn an uns. Ich fragte Sch., warum er dann im Kaufvertrag als Verkäufer angeben sei und er antwortete wörtlich: "...ich nehme an, die machen das als Vermittlungsgeschäft..."

Alle weiteren Anrufe bei K. und Sch. verliefen im Sande. Schlußendlich gab K. mir die Nummer von V., damit ich mich selbst um die Papiere kümmern konnte.

Ich rief noch am gleichen Tag dort an, erklärte mein Anliegen und fragte nach den TÜV Papieren. V. war nicht überrascht: „Ach, hat Herr Sch. die wieder verbammelt?“
Er erklärte, daß er Papiere vom TÜV in S. gehabt hätte und mit diesen Papieren den Wagen in O. problemlos angemeldet habe. Er konnte sich auch noch an die Papiere erinnern und listete die darauf vermerkten Mängel auf. Außerdem war er sich sicher, daß ein S. Sch. als Auftraggeber des Gutachtens in den Papieren stand. Daraus folgt, daß es sich um die Papiere gehandelt haben muß, die uns jetzt vorliegen.

V. berichtete mir, daß er den Wagen von einem Händler namens v.d.H. aus B. gekauft habe. Dann berichtigte er sich: „Der ist kein Händler.“ Er gab mir dessen Email-Adresse und berichtete, daß er den Wagen vor dem Kauf bei dieser Autoaufbereitungsfirma in S.-W. (Firma von K.) besichtigt hätte. Der Mensch aus B. sei ihm aber zuvorgekommen. Dieser habe das Auto aber nie angemeldet. V. habe v.d.H. daraufhin per Email kontaktiert, weil er den Wagen auf jeden Fall haben wollte. Kurz darauf konnte er den ihn gegen einen geringen Aufpreis erwerben und mit den oben beschriebenen TÜV Papieren zulassen.

Da die Benzinpumpe defekt gewesen sei, habe er den Wagen durch eine Werkstatt checken lassen. Dort teilte man ihm mit, es käme kein Strom an der Benzinpumpe an. Eventuell habe das Steuergerät der Gasanlage eine Störung. Da könnte man lange suchen, bis man den Fehler finde. Daher habe man ihm geraten, den Wagen so schnell, wie möglich wieder zu verkaufen.

Daraufhin habe Herr V. den Wagen zufälligerweise über ebay wieder an S. Sch. in S. verkauft. Er hätte noch den Kaufvertrag und würde mir den auch per Fax zusenden. Er sei aber gerade im Umzug und ich solle ihn am Abend des 14. Augustes wieder anrufen.


Alles Liebe
Eure


Der Blender - Rückblick (6)

Unmittelbar nach dem Gespräch mit Herrn K., informierte ich Michael über alles. Wir einigten uns darauf, meinen Schwager, der mich als Versicherungsmakler betreut, um Hilfestellung zu bitten. Ich sollte fragen, ob meine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall aufkommen würde und ob er eventuell einen guten Anwalt wüßte.

Jürgen bat mich darum, ihm den Kaufvertrag und die Zulassung zuzusenden. Er würde dann mit der Versicherung Rücksprache halten und sich auch einen Anwalt empfehlen lassen. Er informierte mich, daß der Wagen ohne Vollabnahme nicht versichert sei und riet mir, nichts weiter zu unternehmen, bis wir uns nicht mit einem Anwalt beraten hätten.

Abend beschlossen Michael und ich, den Wagen sofort von der Straße zu nehmen und bei einer befreundeten Nachbarin unterzustellen. Außerdem sollte Michael den Wagen am kommenden Tag wieder abmelden, da wir ja definitiv wußten, dass auf Grund der fehlenden Vollabnahme kein Versicherungsschutz bestand.

10. August 2007
Nach einigen vergeblichen Versuchen, schaffte ich es, Herrn Sch., mit dem wir bis dahin noch kein Wort gewechselt hatten, obwohl er unser Vertragspartner ist, über den Händler K. zu erreichen.

Herr Sch. bestätigte, von Herrn K. über den Sachverhalt aufgeklärt worden zu sein, wobei er das alles nicht verstehen könne. Der Wagen müsse auf jeden Fall TÜV haben, weil er sonst nicht zugelassen worden wäre. Ich hätte doch den Zulassungsschein, auf dem vermerkt sei, wie lange der Wagen TÜV-frei sei.

Ich konfrontierte der Verkäufer mit der Aussage des TÜV-Sachverständigen und damit, daß ihm das durchaus klargewesen sei.
Daraufhin erzählte Herr Sch., er habe den Wagen an einen Händler in Aachen verkauft. Dieser habe ihn an Herrn V. weitergebeben, der ihn zwar angemeldet, aber kurz darauf wieder an Herrn Sch. zurückverkauft habe. Sch. vermutete, daß Herr V. den Wagen in O. dem TÜV vorgeführt habe. Ohne gültigen TÜV-Vermerk hätte der Wagen jedenfalls keine Zulassung bekommen können.

Ich fragte warum der TÜV in S. keine Gasanlage gesehen habe. Nun versuchte auch Herr Sch. mir weißzumachen, daß die Gasanlage nicht eingetragen werden müsse. Der TÜV hätte ihm gesagt, die Gasanlage sei drin, mehr interessiere nicht. Es bestünde keine Notwendigkeit für weitere als die vorliegenden Unterlagen.

Ich widersprach, da ich vom TÜV eine gegensätzliche Erklärung bekommen habe, und stellte klar, daß laut der mir gegebenen Auskunft für die Gasanlage ein Teilegutachten vorliegen müsse. Außerdem ließ ich anklingen, daß es merkwürdig sei, daß die Gasanlage beim TÜV nicht erwähnt wurde und auch in der AU-Bescheinigung nur Benzin erwähnen würde. Herr Sch. erklärte, die AU sei auf Gas gemacht worden, da der Wagen damals wegen der defekten Benzinpumpe nicht auf Benzin gelaufen sei. Es könne daher keine AU auf Benzin gemacht worden sein. Herr Sch. zog immer wieder den Schluß, daß der Wagen auf Grund der Tatsache, daß er eine Zulassung gehabt habe, auch TÜV haben müsse.

Herr Sch. gab den Hörer wieder an Herrn K. zurück. Dieser erklärte mir noch einmal die obige Historie des Fahrzeugs und betonten mehrmals, daß er nichts damit zu tun habe. Das alles würde er nur für uns tun. Es würde komisch klingen, daß der Wagen von Herrn V. wieder an Herrn Sch. zurückverkauft worden sei, aber das würde wirklich stimmen. (Anmerkung: Einen Tag vorher konnte er sich noch nicht erklären, wie das damals zustande gekommen sei und wußte angeblich auch nicht, wieso Herr V. das Fahrzeug zwischendurch angemeldet habe.)

Wir verblieben wie folgt: Herr K. wendet sich an Herrn V., um herauszufinden, ob dieser noch Papiere für den Wagen habe und wo der Wagen beim TÜV gewesen sei. Die fehlenden Unterlagen schicke er mir möglichst noch am Montag per Fax zu. Ich erklärte, daß falls es ihm nicht gelingen würde, die Unterlagen zu besorgen, ich auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen würde und sicherte ihm zu die Unterlagen, die er mir schicken würde, wiederum vom TÜV prüfen zu lassen und sagte ihm auch, daß ich am Montag einen Termin beim Anwalt habe. Er möge das nicht als Drohung auffassen, wir müßten uns einfach rechtlich absichern.


Alles Liebe
Eure

Der Blender - Rückblick (5)

Es folgte natürlich umgehend ein Anruf beim Händler K., in welchem ich ihn mit unserem Problem konfrontierte. Herr K. konnte mich allerdings nicht verstehen. Er berief sich auf die TÜV-Unterlagen, die er beim Verkauf mitgegeben habe.

Die Versicherung des TÜV-Sachverständigen, daß der Wagen keine Vollabnahme und somit keinen gültigen TÜV habe, was Herr Sch. auch wissen müßte, parierte Herr K. damit, daß der Wagen doch zugelassen gewesen sei und somit der gültige TÜV in Brief und Schein eingetragen se. Die Eintragung der Gasanlage, sei laut K. bei einem Fahrzeug des Baujahrs 1988 auch gar nicht notwenig.

Mein Bericht über die Aussage des TÜV-Prüfers dazu, lies K. umschwenken und er behauptete, die Gasanlage bräuchte lediglich eine ABE.

K. bedauerte meiner Bitte nach der Telefonnummer des Voreigentümers nicht nachkommen zu können, da er diese selbst nicht habe. Meine Bemerkung, daß er am Besichtigungstage mehrmals den Herrn Sch. angerufen habe, kommentierte er mit der Bemerkung, er werfe diese Dinge immer direkt weg, wenn ein Wagen verkauft sei. Ich vermutete: „Sie haben die Nummer bestimmt, sie duzen sich doch sogar mit Herrn Sch.“ Daraufhin K.: "Wissen Sie, wie es auf meinem Schreibtisch aussieht?".

Im Laufe des Gesprächs erwähnte K., daß Herr Sch. ein Auto bei ihm gekauft habe und deshalb bestimmt dreimal die Woche bei ihm vorbeikäme. Er würde ihn gerne mal auf die Angelegenheit ansprechen. Dann bat er mich, die Nummer der Gasanlage herauszufinden, die auf jedem Tank eingestanzt sei und auf dem Verdampfer ebenfalls. K. erklärte mir, wie ich diesen erkennen würde. Er erwähnte, daß er in seiner Firma auch Gas machen würde und die Jungs am 13. wieder da wären. Er würde sich darum kümmern, daß wir ein Teilegutachten bekämen. Ich sollte ihm nur mal die Unterlagen faxen.

Wir kamen darauf zu sprechen, daß Herr Sch. anscheinend den Wagen importiert und dem TÜV vorgestellt hat und dann eine weitere Person, Herr V., den Wagen auf sich zugelassen und kurz darauf wieder abgemeldet hat. Erst danach hat Herr Sch. den Wagen über Herrn K. an uns verkauft. Ich wollte wissen, wie das denn zustande gekommen sei und warum der Wagen nach so kurzer Zeit wieder abgemeldet worden sei? Herr K. wollte aber nichts davon wissen.

Wir verblieben dahingehend, daß ich ihm die Papiere faxen sollte und er sich mal mit Herrn Sch. unterhalten und ihn nach seiner Telefonnummer fragen würde. Und K. wollte auch den Zwischenbesitzer V. anrufen und fragen, ob dieser noch Papiere habe.

Ich stellte noch klar, daß wir den Wagen mit TÜV und Gasanlage gekauft hätten und auch auf einer Vollabnahme bestehen würden. Ich würde mich gerne mit Herrn Sch. darüber unterhalten, wie wir weiter vorgehend würden. Es wäre für die Vollabnahme ja noch einiges zu machen: die Blinker hinten in gelb einzufärben, die Spurstangenköpfe zu erneuern, die Bremse hinten links instandzusetzen und die Gasanlage und die Anhängerkupplung einzutragen. Das würden wir aber ungern alles selbst übernehmen und es würde uns interessieren, ob Herr Sch. eine Idee dazu habe. K. versprach sich mit Herrn Sch. darüber zu unterhalten.

Alles Liebe
Eure

Der Blender - Rückblick (4)

8. August 2007

Anruf beim TÜV in S., zuständiger TÜV-Prüfer, Herrn H.
Ich schilderte meine Geschichte und fragte nach dem 21er-Gutachten. Herr H. konnte sich an das Fahrzeug erinnern, aber nicht an die Gasanlage.

Er erklärte die Unterlagen heraussuchen zu müssen und bat darum mich zurückrufen zu dürfen. Ich fragte, wann ich damit rechnen könne und er sagte, er wolle kurz schauen, was in den Unterlagen stünde und sich dann wieder melden, was er auch kurze Zeit später tat.

Seine Antwort ließ mich aus allen Wolken fallen, denn er teilte mir mit, daß der Wagen gar keine Vollabnahme habe. Der Bericht sei nie fertig gestellt worden. Es wären noch Mängel vorhanden, die auch auf dem TÜV-Bericht vermerkt wären, nämlich die Blinker hinten müßten noch gelb eingefärbt werden, die Spurstangenköpfe müßten erneuert werden und die Bremse hinten links sei zu schlecht. Er hätte damals die Unterlagen aus dem Grunde auf diese Weise ausgestellt, damit eine Wiedervorführung des Wagens daraus hervorginge. Er betonte, daß derjenige, der den Wagen damals vorgeführt hätte, genau wüßte, dass der TÜV S. den Wagen zur Wiedervorstellung vermerkt habe .

Die Zulassungsstelle hingegen hätte den Wagen so gar nicht zulassen dürfen. Um eine Vollabnahme zu bekommen, müßten erst die angegebenen Mängel beseitigt werden. Ich sprach Herrn H. auf die Amerikanischen Kennzeichen an, und er sagte, er hätte damals noch vorgehabt, den Platz auszumessen, sei dazu aber nicht mehr gekommen.

Von der Gasanlage wußte der TÜV gar nichts und laut Herrn H. bräuchten wir zu deren Eintragung ein Teilegutachten und eine TÜV-Prüfung auf Dichtigkeit und Druckbelastung der Tanks.

Man kann sich vorstellen, dass ich langsam anfing zu ahnen, dass diese Angelegenheit auf einen Rechtsstreit hinauslaufen würde. Was das Schicksal aber noch für uns bereithielt, davon ahnten wir damals noch nichts.


Alles Liebe
Eure


Der Blender - Rückblick (3)

Ich faxte also am Freitag eine Ankaufsbestätigung an Herrn K. und überwies umgehend die vereinbarte Vorauszahlung in Höhe von 500,00 Euro mit dem vereinbarten Verwendungstext „Standgebühr Chevy“.

Am 4. August 2007, einem Samstag, war es dann soweit. Wir ließen uns von Michaels Bruder abholen und fuhren mit ihm nach S. Dort bezahlten wir den Kaufpreis in bar, unterschrieben den Kaufvertrag, der bereits von Herrn Sch., dem Eigentümer des Wagens unterzeichnet worden war, nahmen die Papiere an uns und fuhren stolz mit dem Wagen nach Hause.

Wir waren noch nicht ganz auf der Autobahn, da kam schon die erste unangenehme Überraschung. Sobald der Wagen warm war, fingen die Fehlzündungen an. Wir schoben das darauf, dass die Benzinpumpe nicht funktionierte und der Antrieb nur auf Gas erfolgte. Dies hinterläßt Rückstände und der Motor läuft nicht mehr sauber. Das erschien uns ganz normal.

In den nächsten Tagen meldete Michael das Auto an und fuhr viel damit herum. Die Fehlzündungen häuften sich und als Markus eine Probefahrt machte, ging der Motor aus und lies sich nicht mehr starten. Mit einigen Tricks bekamen wir die Kiste wieder ans Laufen, aber nur bis zur Scheune, wo wir ihn erst einmal abstellten.

Markus gab uns den wohlgemeinten Rat den Kauf zu wandeln, denn mit diesem Auto hätte man uns gewaltig beschissen. Wir schluckten und nahmen das so hin. Mit ein wenig Aufwand würden wir das Ding schon ans Laufen bekommen.

Am Abend des 7. Augusts saßen wir abends noch auf ein Bier bei uns in der Küche. Michael und ich auch waren enttäuscht, dass wir kein Amerikanisches Kennzeichen bekommen hatten, weil dieses nicht in den Papieren eingetragen sei. Ich fluchte herum, weil ich es sehr merkwürdig fand, dass man so eine Kleinigkeit eintragen mußte, wir aber noch nicht mal eine Dokumentation für die Gasanlage und die Anhängerkupplung hatten, geschweige denn, dass diese Dinge in den Papieren eingetragen seien.

Markus fragte: „Wie bitte? Also die Gasanlage muß eingetragen sein und für die AHK müßt Ihr auch etwas haben.“ Wir diskutierten noch ein wenig herum, erinnerten uns, daß der Händler uns erzählt hatte, bei so einem alten Baujahr bräuchte man noch keine Dokumentation und beschlossen, dass Michael am folgenden Tag mit dem Pickup und allen Papieren zum örtlichen TÜV fahren und diese Frage einmal dort stellen sollte.

Am kommenden Tag erreichte mich Michaels Anruf im Büro. Er erzählte, dass er beim TÜV gewesen sei und denen die Papiere vorgelegt, sowie die Geschichte erzählt habe. Man habe sich dort die Papiere angeschaut und ihn gebeten, beim TÜV in S. anzurufen und dort das §21-Gutachten über die Vollabnahme ggf. gegen Kostenerstattung in Kopie anzufordern. Damit sollte er noch einmal vorbeikommen und man könne ihm dann mehr dazu sagen.

Es folgen nun ein paar Telefonprotokolle, die ich kurz nach den Gesprächen zu Papier gebracht habe und die am besten die nun folgenden Geschehnisse wiedergeben können:

Alles Liebe
Eure


Der Blender - Rückblick (2)

Der Wagen gehöre einem älteren Herren, der ihn selbst aus Holland importiert hätte und ihn erst für sich nutzen wollte, dann aber feststellte, dass er in Frankreich, wo er bevorzugt hinführe, kaum Gas tanken könne. Also habe er das Auto seinem Sohn gegeben, der aber damit finanziell überfordert gewesen sei. Deshalb habe man sich nun entschlossen, diesen schönen Pickup jetzt wieder zu verkaufen.

Daraufhin logte sich Michael bei ebay ein und gab zuerst einmal ein Gebot in Höhe von 3.200 Euro ab. Merkwürdigerweise verschwand die Anzeige kurze Zeit später aus dem Angebot von ebay. Anscheinend hatte es in der letzten Zeit Probleme damit gegeben, dass Trickkäufer die Preise hochboten, um den Mindestpreis und die Kontaktdaten herauszufinden um danach den Autoverkäufer aufzusuchen und mit der Androhung von Gewalt einen Verkauf weit unter Wert zu erzwingen. Anscheinend hatte es bei „unserem“ Pickup ein ähnlich gelagertes Problem gegeben und ebay hat daher die Anzeige herausgenommen. So wurde uns erzählt.

Michael nahm noch einmal Kontakt mit Herrn K. dem Händler auf und bat um einen Besichtigungstermin, der auf den 26. Juli 2007 vereinbart wurde.

Wir fuhren an diesem Donnerstag, leider ohne unseren Freund Markus, direkt nach der Arbeit in das ca. 150 km entfernte S. Der Pickup sah genauso wie auf den Bildern, sehr gepflegt aus und war genau dass, was wir uns vorgestellt hatten. Selbst die Anhängerkupplung fehlte nicht.

Ich machte ein paar Fotos mit meinem Handy, während Michael sich den Wagen ansah und lange mit Herrn K. sprach, der uns einiges zum Pickup erzälhlen konnte. Der Händler war sehr freundlich und bot uns an, eine Probefahrt zu machen. Wir setzten uns also alle drei in das Auto und fuhren los. Die W.-Str. ist baulich getrennt und nachdem wir gerade auf der Fahrbahn waren, stöhnte K. schon, er habe versehentlich die Türe seines Ladens offen gelassen. Wir nahmen also die nächste Möglichkeit eines U-Turnes wahr und fuhren umgehend zurück. Danach war von Weiterfahren nicht mehr die Rede. Die Probefahrt ging gerade mal über 1,4 km.

Mir war aufgefallen, dass es im Wagen sehr heiß wurde und das, wo es noch nicht einmal ein richtig heißer Tag war. Das war aber, bis auf die obligatorichen Alterserscheinungen, das Baujahr war 1988, das Einzige, was mich an dem Auto störte und Herr K. versicherte mir, dass sei bei diesem Fahrzeugtyp normal, was Michael mir bestätigte.

Wir fuhren nach Hause und zeigten Markus die Bilder in der Hoffnung, dass er uns einen Rat bezüglich des Kaufs geben könnte.Wir redeten an diesem Abend viel bei ein paar Bier und nach einiger Zeit war es beschlossene Sache: Dies würde unser Auto werden.

Alles Liebe
Eure


Der Blender - Rückblick (1)



Er wollte einen Pickup haben. Er wollte nicht nur einen haben, es war sein größter Wunsch und der war so groß, dass Michael sogar seine heißgeliebte „Zicke“ die Aprilla Falco, dafür verkaufte. Danach suchte er bei Mobile.de, bei Autoscout.de und bei ebay. Suchen ist schon fast untertrieben. Jede freie Minute hing er vor dem Rechner und durchforstete das Internet nach einem – nach seinem – Pickup.

Anlaß zu dieser Idee war mein Wunsch, mit Luzie, meinem Quarter Horse, öfter mal zum Training zu fahren. Wir hatten keine Zugmaschine mehr und wieso sollte man nicht – passend zum Pferd – einen Ami dazu nehmen?
Anfang des Jahres 2007 hatte Michael einen schönen Ford Ranger bei ebay gefunden und wir fuhren bis nach Paderborn um ihn anzusehen. Allerdings war es noch nicht das, was uns vorschwebte und wir suchten weiter. Es folgten einige Besichtigungstermine in unserer Umgebung bis er Ende Juli 2007 den folgenden Chevrolet bei ebay entdeckte:

Chevy C1500 mit LPG Gasanlage:
Ein Fahrzeug für Liebhaber und Individualisten. Es wurde vom Vorbesitzer aus Holland eingeführt mit LPG Flüssiggasanlage und letzten Monat original dem TÜV vorgeführt. Dort erfolgte eine Vollabnahme, so dass nun TÜV bis 2009 vorhanden ist. Sehr schöner V8 Klang aus 5L Hubraum, AHK, Aluräder und Sonderlackierung.

Fahrzeug hat allerdings Gebrauchsspuren, deswegen ist momentan nur Gas Betrieb möglich, da wahrscheinlich die Benzin Pumpe defekt ist. Aber auch auf Gasbetrieb ist das Auto fahrbereit.
Keine Gewährleistung oder Garantie, keine Rücknahme oder ähnliches.

Das Auto steht bei einem Autohändler in S., wo Sie es nach vorheriger Absprache gerne ausgiebig besichtigen können.“

Eine weitere Internetrecherche ergab, daß der Wagen ebenfalls bei mobile.de mit der folgenden Annonce angeboten wurde:

« Chevrolet C1500 V8 mit Autogas/LPG Bivalent
EUR 4.550

Daten :
Gebrauchtfahrzeug, 243.000 km, 125 kW (170 PS), Autogas (LPG), Automatik, Erstzulassung: 07/88, HU: 06/09, AU: 06/09, metallic, 2/3 Türen

Besonderheiten:
Anhängerkupplung

Beschreibung:
Netter Yountimer mit frischem TÜV und ASU noch vom vorherigen Halter erledigt. Kein neues Auto aber noch in ordentlichem Zustand mit kleineren Mägneln. Fährt auf Gas oder Benzin (Momentan nur auf Gas, da Benzinpumpe defekt?). Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir für Fahrzeuge dieser Kategorie und Alters keinerlei Garantieen oder Gewährleistungen übernehmen. Für nährere Informationen erwarten wir Ihren Anruf.

Händler:
XYZ...“

Das klang doch ganz nach „unserem“ Auto. Ein schöner V8 mit dem kleinen Motor, Anhängerkupplung und Gasanlage für einen annehmbaren Preis. Michael nahm Kontakt mit dem Verkäufer auf, der ihm die folgende Geschichte erzählte:




Bald geht es weiter.
Bis dahin alles Liebe
Eure