Der Blender - Rückblick (3)

Ich faxte also am Freitag eine Ankaufsbestätigung an Herrn K. und überwies umgehend die vereinbarte Vorauszahlung in Höhe von 500,00 Euro mit dem vereinbarten Verwendungstext „Standgebühr Chevy“.

Am 4. August 2007, einem Samstag, war es dann soweit. Wir ließen uns von Michaels Bruder abholen und fuhren mit ihm nach S. Dort bezahlten wir den Kaufpreis in bar, unterschrieben den Kaufvertrag, der bereits von Herrn Sch., dem Eigentümer des Wagens unterzeichnet worden war, nahmen die Papiere an uns und fuhren stolz mit dem Wagen nach Hause.

Wir waren noch nicht ganz auf der Autobahn, da kam schon die erste unangenehme Überraschung. Sobald der Wagen warm war, fingen die Fehlzündungen an. Wir schoben das darauf, dass die Benzinpumpe nicht funktionierte und der Antrieb nur auf Gas erfolgte. Dies hinterläßt Rückstände und der Motor läuft nicht mehr sauber. Das erschien uns ganz normal.

In den nächsten Tagen meldete Michael das Auto an und fuhr viel damit herum. Die Fehlzündungen häuften sich und als Markus eine Probefahrt machte, ging der Motor aus und lies sich nicht mehr starten. Mit einigen Tricks bekamen wir die Kiste wieder ans Laufen, aber nur bis zur Scheune, wo wir ihn erst einmal abstellten.

Markus gab uns den wohlgemeinten Rat den Kauf zu wandeln, denn mit diesem Auto hätte man uns gewaltig beschissen. Wir schluckten und nahmen das so hin. Mit ein wenig Aufwand würden wir das Ding schon ans Laufen bekommen.

Am Abend des 7. Augusts saßen wir abends noch auf ein Bier bei uns in der Küche. Michael und ich auch waren enttäuscht, dass wir kein Amerikanisches Kennzeichen bekommen hatten, weil dieses nicht in den Papieren eingetragen sei. Ich fluchte herum, weil ich es sehr merkwürdig fand, dass man so eine Kleinigkeit eintragen mußte, wir aber noch nicht mal eine Dokumentation für die Gasanlage und die Anhängerkupplung hatten, geschweige denn, dass diese Dinge in den Papieren eingetragen seien.

Markus fragte: „Wie bitte? Also die Gasanlage muß eingetragen sein und für die AHK müßt Ihr auch etwas haben.“ Wir diskutierten noch ein wenig herum, erinnerten uns, daß der Händler uns erzählt hatte, bei so einem alten Baujahr bräuchte man noch keine Dokumentation und beschlossen, dass Michael am folgenden Tag mit dem Pickup und allen Papieren zum örtlichen TÜV fahren und diese Frage einmal dort stellen sollte.

Am kommenden Tag erreichte mich Michaels Anruf im Büro. Er erzählte, dass er beim TÜV gewesen sei und denen die Papiere vorgelegt, sowie die Geschichte erzählt habe. Man habe sich dort die Papiere angeschaut und ihn gebeten, beim TÜV in S. anzurufen und dort das §21-Gutachten über die Vollabnahme ggf. gegen Kostenerstattung in Kopie anzufordern. Damit sollte er noch einmal vorbeikommen und man könne ihm dann mehr dazu sagen.

Es folgen nun ein paar Telefonprotokolle, die ich kurz nach den Gesprächen zu Papier gebracht habe und die am besten die nun folgenden Geschehnisse wiedergeben können:

Alles Liebe
Eure


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