Der Blender - Rückblick (7)

13. August 2007

Drei Tage später meldete ich mich wieder bei Sch., der zwischenzeitlich die Papiere von V. bekommen haben mußte. Sch. berichtete mir, daß er bei V. angerufen hätte, dieser sich aber die Frage nach den Papieren verbitten würde.

Und dann erzählte er mir - immerhin saß K. heute nicht neben ihm - eine ganz andere Version der Historie des Fahrzeugs. Sch. habe den Wagen an K. verkauft, der ihn an einen Händler im Ruhrgebiet weitergab. Der wiederum verkaufte ihn an V., welcher ihn an den ersten Besitzer, Sch., zurückgab. Herr Sch. habe den Wagen dann noch einmal an K. verkauft und der ihn an uns. Ich fragte Sch., warum er dann im Kaufvertrag als Verkäufer angeben sei und er antwortete wörtlich: "...ich nehme an, die machen das als Vermittlungsgeschäft..."

Alle weiteren Anrufe bei K. und Sch. verliefen im Sande. Schlußendlich gab K. mir die Nummer von V., damit ich mich selbst um die Papiere kümmern konnte.

Ich rief noch am gleichen Tag dort an, erklärte mein Anliegen und fragte nach den TÜV Papieren. V. war nicht überrascht: „Ach, hat Herr Sch. die wieder verbammelt?“
Er erklärte, daß er Papiere vom TÜV in S. gehabt hätte und mit diesen Papieren den Wagen in O. problemlos angemeldet habe. Er konnte sich auch noch an die Papiere erinnern und listete die darauf vermerkten Mängel auf. Außerdem war er sich sicher, daß ein S. Sch. als Auftraggeber des Gutachtens in den Papieren stand. Daraus folgt, daß es sich um die Papiere gehandelt haben muß, die uns jetzt vorliegen.

V. berichtete mir, daß er den Wagen von einem Händler namens v.d.H. aus B. gekauft habe. Dann berichtigte er sich: „Der ist kein Händler.“ Er gab mir dessen Email-Adresse und berichtete, daß er den Wagen vor dem Kauf bei dieser Autoaufbereitungsfirma in S.-W. (Firma von K.) besichtigt hätte. Der Mensch aus B. sei ihm aber zuvorgekommen. Dieser habe das Auto aber nie angemeldet. V. habe v.d.H. daraufhin per Email kontaktiert, weil er den Wagen auf jeden Fall haben wollte. Kurz darauf konnte er den ihn gegen einen geringen Aufpreis erwerben und mit den oben beschriebenen TÜV Papieren zulassen.

Da die Benzinpumpe defekt gewesen sei, habe er den Wagen durch eine Werkstatt checken lassen. Dort teilte man ihm mit, es käme kein Strom an der Benzinpumpe an. Eventuell habe das Steuergerät der Gasanlage eine Störung. Da könnte man lange suchen, bis man den Fehler finde. Daher habe man ihm geraten, den Wagen so schnell, wie möglich wieder zu verkaufen.

Daraufhin habe Herr V. den Wagen zufälligerweise über ebay wieder an S. Sch. in S. verkauft. Er hätte noch den Kaufvertrag und würde mir den auch per Fax zusenden. Er sei aber gerade im Umzug und ich solle ihn am Abend des 14. Augustes wieder anrufen.


Alles Liebe
Eure


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